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Bemerkungen Februar 24 teil 3

 Bemerkungen februar 24 teil 3.:  Die Belastung der bauern durch abschaffung der dieselsteuerbefreiung auf den agrardiesel ist insofern illegal, weil laut § 5 absatz 2 Satz 4 KfStG  der Dieselverbrauch für Traktoren bzw anderer landwirschaftlich eingesetzter  Geräte mit verbrennermotoren für die landwirtschaftlicheNutzung steuerbefreit ist , da diese Fahrzeuge hauptsächlich für denBedarf auf den eigenen Höfen, in eigenen Stallungen und auf ihremLand bzw. von ihnen gepachteten Äckern zur primärversorgung der Bevölkerung gebraucht werden und diese nicht primär zur Nutzung im Straßenverkehr eingesetzt werden.  diese teilhabe am strassenverkehr ist aber nicht verboten , weil diese nuztfahrzeuge / -geräte auch verkehrstauglich sein müssen .   2.: Der einsatz der traktoren ausnahmsweise zu demozwecken ist eine ausnahme, verstösst nicht gegen die strassenverkehrsordnung und bleibt daher komplett sanktionsfrei , weil die demo zum ausdruck des unmutes über das ...